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Werbehinweis

Der Vergleich, die dazugehörigen Informationen und die Leistungen der nachfolgend aufgeführten Anbieter mit einer deutschen Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen unter Beachtung der Grundsätze der Nichtirreführung und der Transparenz. Für alle hier aufgeführten Angebote gelten die jeweiligen Bedingungen des einzelnen Anbieters. In den meisten Fällen richten sich Angebote, Aktionen und Boni ausschließlich an Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; der tatsächliche Bonusbetrag richtet sich nach der Höhe der Einzahlung. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist erst ab 18 Jahren gestattet. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

SpielothekSpiele Automaten-Pass: 0/9

So entstehen die Angaben

Du willst wissen, woher die Zahlen auf dieser Seite kommen? Ich zähle, was in den Katalogen von 21 Anbietern steht, und zitiere, was Hersteller, Anbieter und Gesetze selbst sagen. Hier lege ich dir meine Methode offen, von der Zählung bis zur Prüfung. Schau dir an, wie die Angaben zu jedem Automaten entstehen.

  • 21Anbieter-Kataloge, 16 davon lesbar
  • 42Automaten der Kneipen- und Spielhallen-Klasse auf der Liste
  • 3Arten von Belegen

Was ich zähle

Ich rufe die öffentlichen Kataloge von 21 Anbietern auf, die auf der Liste der erlaubten Anbieter der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen. Die letzte Erhebung war am 28.09.2026, ergänzt um eine vom 14.08.2026. 16 Kataloge ließen sich ganz oder teilweise lesen, 5 nicht. Wo ein Katalog nicht lesbar war, steht auf den Seiten „nicht geprüft“.

Wann ein Spiel als gefunden zählt

Ein Spiel zählt als gefunden, wenn es unter gleichem Namen im Katalog steht; Groß- und Kleinschreibung, Markenzeichen, Bindestriche und Apostrophe spielen keine Rolle. Heißt es online nachweislich anders, zählt der belegte Online-Name. Ableger mit eigenem Namen zählen nie für das Original. Steht ein gleichnamiges Spiel da, ohne Beleg, dass es vom selben Hersteller ist, zählt es nicht. „Im Katalog“ heißt immer: stand am Prüftag dort, nicht „jederzeit spielbar“.

Welche Kästen auf der Liste stehen

Auf meiner Liste stehen 42 Automaten der Kneipen- und Spielhallen-Klasse. 11 reine Online-Spiele und Ramses Book, zu dem ich kein Gerät gefunden habe, habe ich nach einer Herstellerprüfung aussortiert. Auf die Liste kommt ein Spiel, wenn sein Hersteller Kästen für Kneipe und Spielhalle baut oder ein Gerät belegt ist. Bei Captain Stack, Honey Bee und King of Luck habe ich auch den Hersteller nicht belegen können; sie stehen aus der Erhebung vom 14.08.2026 auf der Liste. Als Gerät belegt zählt ein Spiel nur, wenn der Hersteller genau diesen Namen in Spielhallen oder am Geldspielgerät nennt oder ein Fachhändler das Spiel auf einem bestimmten Gerät anbietet. Das trifft auf 12 der 42 zu: Blazing Star, Double Triple Chance, El Torero, Eye of Horus, Fancy Fruits, Fruitinator, Ghost Slider, Gong-Hei Gong-Hei, Hot Frootastic, Joker’s Cap, Lucky Pharaoh und Triple Chance. Bei den übrigen 30 steht im Datenblatt „als Gerät in Kneipe oder Spielhalle nicht belegt“, auf der Kachel „Gerät nicht belegt“. Das steht so auch auf den Seiten.

Wie eine Angabe belegt wird

Jede Angabe auf den Seiten ist eins von drei Dingen: selbst gezählt oder gesehen, mit Beleg; wörtlich von Hersteller, Anbieter, Behörde oder Gesetz, mit Quelle; oder meine eigene Einordnung, etwa ein Rechenbeispiel, mit offengelegten Annahmen. Zitate prüfe ich vor der Übernahme gegen die Quelle, Gesetze lese ich im Wortlaut. Auf den Seiten steht bei jedem Zitat, wer es sagt.

Art der Angabe Was das heißt Beispiel
selbst gezählt oder gesehen aus der Katalog-Erhebung oder am Werkzeug nachgeprüft bei wie vielen Anbietern ein Spiel im Katalog stand
wörtlich zitiert so, wie es Hersteller, Anbieter, Behörde oder Gesetz schreiben die Einsatzgrenze am Kasten aus der Spielverordnung
eigene Einordnung Rechenbeispiel oder Schluss, Annahmen offen wie lange 20 € am Kasten reichen

Wer prüft

Bevor ein Text online geht, prüft Jasmin ihn Satz für Satz gegen den Bestand: jede Zahl, jede Regel, jedes Zitat, jedes Rechenbeispiel. Passt etwas nicht, wird der Text neu gefasst. Unter jeder Inhaltsseite steht, wer recherchiert hat, wer geprüft hat und wann zuletzt geprüft wurde.

Was ich nicht mache

Ich bewerte keine Anbieter. Es gibt keine Noten und keine Sterne; wo Anbieter in einer Reihenfolge stehen, ist das nur die Zahl der Treffer. Ich binde keine Demos ein; der gläserne Automat ist eine eigene Lerndemo ohne Geld. Auf den Seiten stehen Affiliate-Links; was das heißt, steht im Affiliate-Hinweis unten auf jeder Seite.

Wohin als Nächstes?

Interessiert dich noch ein anderes Thema?

Wer hier schreibt, steht unter Über uns. Die Zählung selbst siehst du am besten im Kneipen-Check.